Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Vertragsbedingungen
Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Abänderungen, Ergänzungen oder mündliche Abreden müssen vom Lieferer ebenfalls schriftlich anerkannt werden.
2) Technische Unterlagen
Zeichnungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Soweit zwischen Angebotsabgabe und Vertragsabschluss oder Lieferung im Zuge der ständigen Weiterentwicklung Teile- oder Ausführungsänderungen an den angebotenen Liefergegenständen beim Lieferer eingetreten sind, hat der Lieferer das Recht, anstelle des angebotenen Liefergegenstandes das abgeänderte Teil bzw. die abgeänderte Ausführung zu liefern. Alle Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferers und unterliegen seinem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, ohne besondere Aufforderung jederzeit zurückzugeben.
3) Preisstellung
Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich MwSt. und Kosten für etwaige Verpackung und Versand. Treten nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen der auftragsbezogenen Kosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
4) Zahlung
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zielüberschreitung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen. Das Recht des Auftraggebers zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig anerkannt.
5) Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt, sobald die Vertragsparteien Auftragsklarstellung herbeigeführt haben und der Auftraggeber alle Voraussetzungen erfüllt hat. Die Lieferzeit gilt aus verfahrenstechnischen Gründen nur als annähernd vereinbart und verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges –angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die der Auftragnehmer trotz der nach den Umständen des Falles zumutbare Sorgfalt nicht abwenden konnte. Als unvorhersehbare Hindernisse gelten eventuelle, zunächst nicht erkennbare Mehrarbeiten, unverschuldete und schwerwiegende Betriebsstörungen im eigenen Betrieb, die z.B. durch Streik, Aussperrung, Unfälle, Transportschwierigkeiten, Mangel an Betriebsstoffen, Schwierigkeiten in der Energieversorgung sowie durch Betriebsstörungen im Betrieb der Zulieferer verursacht werden. Den Nachweis hierfür hat der Auftragnehmer zu führen. Kann der Auftragnehmer absehen, dass er die Lieferzeit nicht einhalten kann, wird er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen,
ihm die Gründe hierfür mitteilen und einen neuen möglichen Liefertermin nennen.
6) Mängelhaftung
Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Äußerlich erkennbare Mängel (z.B. Stückzahl und Maßabweichungen) sind uns innerhalb von 10 Tage schriftlich mitzuteilen, nicht erkennbare Mängel (z.B. Qualitätsabweichungen) unverzüglich, nachdem sie beim Einsatz aufgetreten sind.
7) Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich der Lieferer das Eigentum an seinen Liefersachen vor.
8) Verarbeitungs- und Vermischungsklausel
Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
9) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Liefervertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
10) Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn sich einzelne ihrer Teile als ungültig erweisen sollten.
Stand August 2013
NORIK Werkzeug- und Formenbau GmbH